Wer Fahrräder oder E-Bikes auf einem Fahrradträger für die Anhängerkupplung transportieren möchte, muss die zulässige Stützlast beachten. Sie ist einer der wichtigsten Sicherheitsfaktoren und wird dennoch häufig nicht beachtet. Unterschätzen Sie die Stützlasten für Fahrradträger nicht, denn sie garantieren einen sicheren unfallfreien Transport. Achten Sie besonders auf das höhere Gewicht von E-Bikes! Damit wird die zulässige Stützlast schnell überschritten. Was Sie sonst noch beachten sollten, lesen Sie hier!
Was ist die Stützlast in Bezug auf Anhängerkupplung und Fahrradträger?
Die Stützlast ist das maximale Gewicht, das senkrecht von oben auf die Anhängerkupplung wirken darf. Bei einem Fahrradträger setzt sich dieses Gewicht zusammen aus allen Komponenten, die Gewicht auf die Anhängerkupplung bringen. Das wäre der Fahrradträger selbst, das Rad und jedes Zubehör. Bei manchen Fahrrädern kommt das Gewicht von Akkus, Taschen oder ähnlichen Teilen hinzu. Bitte achten Sie darauf, alle Komponenten zu berücksichtigen. Haben Sie Änderungen am Fahrrad vorgenommen, zum Beispiel ein Gepäckträger? Denken Sie unbedingt daran, dieses Gewicht hinzuzurechnen!
Tipp: Wenn möglich Akkus vor dem Transport abnehmen, um Gewicht zu sparen.
Gewicht auf der Anhängerkupplung entsteht durch alle Komponenten:
- dem Eigengewicht des Fahrradträgers
- dem Gewicht der transportierten Fahrräder
- allem Zubehör (z. B. Auffahrschienen, Akkus, Taschen)
Typische Stützlasten bei Pkw
- Kleinwagen: ca. 50–60 kg
- Kompakt- & Mittelklasse: ca. 75 kg
- SUVs & Vans: ca. 85–120 kg
Gerade bei E-Bikes wird es schnell kritisch: Ein E-Bike wiegt oft 20–25 kg. Bei zwei Rädern plus Träger ist die Stützlast schnell erreicht.
Welche Stützlast ist erlaubt?
Die zulässige Stützlast wird von zwei unterschiedlichen Werten definiert. Zum einen die Stützlast des Fahrzeugs, diese steht im Fahrzeugschien unter Punkt 13. Zum anderen die Stützlast der Anhängerkupplung. Sie finden den Wert auf dem Typenschild oder der Betriebserlaubnis. Nach welcher maximalen Stützlast-Angabe müssen Sie sich richten? Immer nach dem niedrigeren Wert!
Die zwei Werte der zulässigen Stützlast:
- Zulässige Stützlast des Fahrzeugs: steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Punkt 13 oder im Handbuch.
- Zulässige Stützlast der Anhängerkupplung: angegeben auf dem Typenschild der Kupplung oder in deren ABE.
Es gilt immer der niedrigere der beiden Werte!
Wenn zum Beispiel die max. Stützlast des Fahrzeugs 75 kg beträgt und die Anhängerkupplung auf 90 kg ausgelegt ist, sind dennoch nur 75 kg erlaubt und sicher!
ACHTUNG: Verwechseln Sie nicht die Stützlast der Anhängerkupplung/ des Fahrzeugs mit der Nutzlast des Fahrradträgers! Auch hier richten Sie sich unbedingt nach dem niedrigeren Wert.
Was passiert bei Überschreitung der Stützlast?
Ist die Stützlast überschritten, droht Unfallgefahr! Abgesehen davon, dass es schlicht nicht erlaubt ist und ein Bußgeld droht, ist ein zu hohes Gewicht auf der Anhängerkupplung ein enormes Unfallrisiko!
Eine zu hohe Stützlast kann:
- die Fahrstabilität negativ beeinflussen
- die Anhängerkupplung beschädigen
- zu Bußgeld und Punkten führen
- im Schadensfall den Versicherungsschutz gefährden
Die zulässige Stützlast zu beachten, ist entscheidend für einen sicheren und legalen Fahrradtransport auf der Anhängerkupplung.
Vor dem Kauf und der Nutzung eines Fahrradträgers sollten Sie immer prüfen:
- Wie hoch ist die erlaubte Stützlast von Fahrzeug und Kupplung?
- Wie schwer sind Träger und Fahrräder zusammen?
- Gibt es ausreichend Sicherheitsreserve?
- Ist die Nutzlast des Fahrradträgers für meine Zwecke ausreichend?
Wer diese Punkte beachtet, fährt sicher und entspannt in den nächsten Fahrradurlaub!
Wir im Fahrzeugzentrum Olpe beraten Sie gerne dazu und unterstützen Sie dabei Ihre zulässige Stützlast zu ermitteln. 🧡